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Ballettakademie - Berufsausbildung
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In der staatlichen Ballettakademie, einer zweijährigen Berufsfachschule, werden Schüler zu professionellen klassischen Tänzern ausgebildet. Aufgenommen werden Schüler bis zum Alter von 18 Jahren; Ausnahmen sind möglich.

Der Ausbildung an der Akademie liegt die Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an der Staatlichen Ballettakademie - Berufsfachschule (John Cranko Schule Stuttgart) zugrunde.

Foto: M. Benk

Foto: M. Benk

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Unterstufe der Akademie sind:

  1. die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder die Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand,

  2. die körperliche Eignung für die Ausbildung an der Ballettakademie,

  3. das Bestehen der Aufnahmeprüfung oder eine sie ersetzende Entscheidung.

Die Ausbildung an der Ballettakademie beginnt mit einer dreimonatigen Probezeit.

Der Unterricht ist ganztägig und umfasst die Fächer: klassische Technik, Variationen, Repertoire, Pas de deux, Charaktertanz, Zeitgenössisch, Improvisation, Spitzentanz, Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Tanzgeschichte, Musikgeschichte und -theorie, Ballettkunde (Anatomie und Tanztheorie) und Schminken.

Foto: M. Benk

Am Ende der Unterstufe findet eine Theorieprüfung, am Ende der Oberstufe eine praktische Abschlussprüfung statt. Nach bestandener Abschlussprüfung verlassen die Schüler die Ballettakademie als staatlich geprüfte klassische Tänzer.

Die Ausbildung an der Akademie ist schulgeldfrei. Die Schüler müssen jedoch für ihre Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen. Für die Unterbringung kommen Privatzimmer oder nahegelegene Wohnheime in Betracht.

Für ausländische Schüler sind Grundkenntnisse in der deutschen Sprache erwünscht. Schülern ohne Deutschkenntnisse wird die Teilnahme an einem Sprachvorbereitungskurs vor Beginn des Schuljahrs empfohlen.